Übersicht zu den #le1101-Prozessen im Jahr 2022

Im Jahr 2022 fanden im Rahmen der Prozess-Serie zum Überfall auf Connewitz am 11. Januar 2016, angeklagt als besonders schwerer Fall des Landfriedensbruch (§ 125a StGB), nach unserer Kenntnis lediglich 13 Verfahren am Amtsgericht Leipzig und 1 ausgesetztes Berufungsverfahren am Landgericht Leipzig statt. Dabei wurden mindestens 11 Angeklagte verurteilt, bei weiteren Angeklagten ist uns das Urteil unbekannt. In mindestens drei Fällen haben die Angeklagten Berufung eingelegt (teilweise auch die Staatsanwaltschaft), über die noch nicht entschieden ist. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, in diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Zusätzlich wurden vom Amtsgericht Leipzig bis August zwei Strafbefehle ausgesprochen, gegen einen davon hat der Angeklagte Einspruch eingelegt.

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Übersicht zu den #le1101-Prozessen im Jahr 2021 (Aktualisiert)

Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Prozess-Serie zum Überfall auf Connewitz am 11. Januar 2016 nach unserer Kenntnis in 23 Verfahren insgesamt 33 Angeklagte verurteilt. Darunter waren 15 Verfahren am Amtsgericht Leipzig, zwei am Amtsgericht Eilenburg und sechs Berufungsverfahren am Landgericht Leipzig. Der Prozess gegen einen Angeklagten wurde in diesem Jahr sowohl am Amtsgericht Eilenburg als auch in zweiter Instanz am Landgericht Leipzig verhandelt. Dazu kommen mindestens 18 Strafbefehle am Amtsgericht Leipzig und ein Strafbefehl am Amtsgericht Dresden.

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Prozess #33 – gegen Marc G.

Fast unbemerkt findet am 21.10.2019 die Verhandlung gegen Marc G. & André B. statt. Noch vor Beginn steht fest, dass das Verfahren gegen André B. abgetrennt wird. Marc G. wird schließlich nach einer knappen Stunde Verhandlung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Das Urteil ist zum Stand des 02.11.2019 noch nicht rechtskräftig.

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Prozess #26 gegen Timo F. und Dominik B.

Am 20. August beginnt der 26. Prozess gegen die (mutmaßlichen) Täter des 11.01.2016. Verhandelt wird am Amtsgericht Eilenburg, angeklagt sind Timo F., vertreten durch Rechtsanwältin Kilian und Dominik B. Die Verhandlung geführt wird von Richter Franzen. Die Verhandlung wird von der Jugendgerichtshilfe begleitet. An diesem Verhandlungstag worden keine Zeugen geladen. Auf Antrag der Verteidigerin von Timo F. wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, bis geklärt ist, ob Jugendstrafrecht angewandt wird. Nach einiger Zeit endet die Verhandlung mit der Vereinbarung eines neuen Termins, der erst noch bekannt gegeben wird.

Prozess #21 gegen Robin P.

Am 9. Juli beginnt der 21. Prozess am Amtsgericht Leipzig. Angeklagt ist diesmal der Dresdner Robin P., der sich durch den Anwalt Fricke vertreten lässt. Das Gericht ist mit der Jugendrichterin Ludewig, die bereits etliche der Täter zu milden Bewährungsstrafen verurteilte, und durch die Staatsanwälte Daute und Sprinz vertreten. Der Angeklagte P. kommt zu spät zum ersten von insgesamt 5 Verhandlungstagen. Besonders an dieser Verhandlung ist P’s Vorstrafenregister, das unter anderem den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung enthält. Trotz seiner insgesamt 9 registrierten Vorstrafen wird P. am Ende von Ludewig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – sie wolle „seiner positiven Entwicklung nicht im Wege stehen“.

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Prozess #14 gegen Markus S. und Ronny E.

Der Prozess gegen Markus S. und Ronny E. ist der 14. der Prozesse gegen die Täter des 11.01.2016. Beide Täter werden vom Amtsgericht zwar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, befinden sich mittlerweile jedoch in Berufung.

Nachdem die Hauptverhandlung kurz nach neun Uhr eröffnet worden ist verliest die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Der den Angeklagten zur Last gelegte Sachverhalt gleicht den bisherigen, Ronny E. soll allerdings bei Tatbegehung vermummt gewesen sein. Als die Anklageschrift verlesen ist, melden sich die Verteidiger der Angeklagten zu Wort. Anscheinend haben sie ein Ablehnungsgesuch gegen die vorsitzende Richterin gestellt, das der Staatsanwaltschaft noch nicht zugegangen ist. Die Richterin will den Antrag daraufhin verlesen, wird aber von den Verteidigern unterbrochen, eine Verlesung sei nicht geboten. Daraufhin wird die Sitzung für eine halbe Stunde unterbrochen, in der die Vertreter der Staatsanwaltschaft das Ablehnungsgesuch zur Kenntnis nehmen und eine Stellungnahme ausfertigen sollen. In Ihrer Stellungnahme spricht die Staatsanwaltschaft dem Antrag keine Zustimmung aus. Anscheinend ist der Grund des Ablehnungsgesuchs die von der Richterin im Voraus angebotene Verfahrensabsprache. Die Richterin setzt die Hauptverhandlung daraufhin fort und verliest die Anfrage zur Verfahrensabsprache. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung wird von den Verteidigern beanstandet. Daraufhin unterbricht die Richterin die Sitzung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft für vierzig Minuten, in denen sie eine Stellungnahme anfertigt. Gegen zehn Uhr händigt sie die Stellungnahme den Beteiligten aus. Dann unterbricht sie die Sitzung auf unbestimmte Zeit. Kurz nach elf Uhr wird die Hauptverhandlung mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch fortgesetzt. Ein anderer Richter hat diese Entscheidung in der Zwischenzeit angefertigt. Das Gesuch wird als unbegründet abgelehnt, die Parteilichkeit der Vorsitzenden sei nicht ersichtlich. Die Anklageschrift wird erneut verlesen. Die Richterin schlägt vor, die Zeugenaussagen, wie in den vorherigen Prozessen üblich, im Selbstleseverfahren in die Hauptverhandlung einzuführen. Die Verteidiger sind der Ansicht, diese Verfahrensweise sei nicht in der Strafprozessordnung geregelt. Nach einer kurzen Auseinandersetzung mit den Verteidigern suchen die Beteiligten nach zwei Fortsetzungsterminen, an denen die restlichen Zeugen geladen werden können. Dann eröffnet die Richterin schließlich die Beweisaufnahme. Es werden nacheinander vier Polizeibeamte als Zeugen geladen, deren Aussagen mit denen in früheren Prozessen identisch sind. Da aufgrund der anfänglichen Verzögerungen einige Zeugen auf einen der Fortsetzungstermine umgeladen worden sind, werden im Anschluss die Videobeweise und Notrufe abgespielt. Schließlich will die Richterin die Protokolle über Sachschäden in die Hauptverhandlung im Selbstleseverfahren einführen. Dem widerspricht die Verteidigung vehement und fordert eine Frist zur Kenntnisnahme der Protokolle. Nach einem kurzen Wortgefecht mit der Staatsanwaltschaft und der Richterin wird eine Frist bis zum nächsten Montag gewährt. Dann beendet die vorsitzende Richterin die Hauptverhandlung für diesen Tag. Von den restlichen Verhandlungstagen gibt es kein Protokoll. Die Angeklagten worden jedoch zu einer Freiheitsstrafe von einem jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Urteil wurde angefochten, die Angeklagten befinden sich zum Zeitpunkt des 11.11.2019 in Berufung.

Prozess #18 gegen Kai H. und Philipp B.

Am 18. Juni 2019 beginnt am Amtsgericht Eilenburg die Verhandlung gegen zwei mutmaßliche Täter des 11.01.2016. Angeklagt sind an diesem Tag Philipp B. und Kai H., die sich von den Anwälten Trik und Wolfram Nahrath vertreten lassen. Die Staatsanwaltschaft ist durch Herrn Merkel vertreten, der zuständige Richter stellt sich nicht namentlich vor, dafür ist der Verteidiger Nahrath bekannt. In der Vergangenheit mauserte er sich zur rechtsanwaltlichen Szenegröße der Neonaziszene.

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Prozess #13 gegen Jason S.

Am 22. März wird am Amtsgericht Leipzig gegen Jason S. aus Wurzen verhandelt. Angeklagt war zugleich Toni S. Dieses Verfahren wird jedoch aufgrund einer Erkrankung abgetrennt. Jason S. wird wegen seiner Beteiligung an den Überfall auf Connewitz zu einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Prozess #11 gegen Mike J., Sebastian L., Marcus S. und Robby S.

Am 12.02.2019 fand am Amtsgericht Leipzig der 11. Prozess gegen die mutmaßlichen Täter des Angriffs auf Connewitz am Amtsgericht Leipzig statt. In dieser Verhandlung wird gegen insgesamt 4 Angeklagte zeitgleich verhandelt: Mike J., Sebastian L., Marcus S. und Robby S.. Die Angeklagten verhalten sich unterschiedlich umfangreich geständig und werden schließlich zu Bewährungsstrafen verurteit. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.

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