Prozess #16 gegen Manfred Robby T.

Am 15. Mai 2019 wird das nun mehr 16. Verfahren am Amtsgericht Leipzig gegen die (mutmaßlichen) Täter des 11.01.16 eröffnet. Der Angeklagte Manfred Robby T., vertreten durch den Rechtsanwalt Saage, muss sich vor Richterin Höhme und Staatsanwalt Brückner verantworten. Das Gericht wollte auch in diesem Fall auf eine Verständigung vor Verhandlungsbeginn hinwirken, was jedoch von der Verteidigung nicht beantwortet wurde.

Es erfolgt deswegen wie häufig bisher ein Verständigungsgespräch zu Beginn der Verhandlung. Am Ende steht fest, dass der Angeklagte Manfred Robby T. sich einlassen wird.

Der Angeklagte konstatiert zufällig auf einem Parkplatz Leute getroffen zu haben, die, genauso wie er, zu Legida gewollt hätten. Anstatt dort hinzugehen sei die Gruppe aber nach Connewitz gefahren. Da er aus Chemnitz allein angereist sei, habe er sich auch mit niemandem darüber unterhalten. Vor Ort seien sie ca. 15 Minuten zu Fuß unterwegs gewesen, währenddessen hätten sich weitere Leute angeschlossen. Auch er will am Ende gestanden haben, als die Randale begann. Im Verlauf des Gesprächs zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht, Verteidigung und dem Angeklagten erklären das Gericht und die Staatsanwaltschaft, Manfred Robby T.‘s Geständnis sei nicht glaubhaft. Erneut wird ein Rechtsgespräch angesetzt. Danach darf sich der Angeklagte noch einmal von Vorne äußern. Diesmal erklärt er, zuerst in einer kleinen Gruppe gewesen zu sein, die woanders hin wollte. Manche seien da bereits vermummt und mit Holzlatten bewaffnet gewesen, dennoch habe er sich nicht entfernt. Kommandos hätten mehrere Personen gegeben. Nachdem die Staatsanwaltschaft wiederholt bekräftigt, dass seine Aussagen nicht glaubhaft seien, ergänzt T.: auf dem Parkplatz wurde gesagt „Wir gehen ins Zeckenviertel. Da soll´s knallen.“ Auf die Nachfrage des Staatsanwalts, ob der Angeklagte diese Aussage gut findet, antwortet dieser „Ja, zu dem Zeitpunkt leider“. Der Staatsanwalt stellt im Anschluss fest, das Manfred Robby T. zu den CFC (Chemnitzer FC) Hooligans gehört. In Chemnitz habe er zwei Wochen zuvor erfahren, dass der zentrale Treffpunkt zu Legida am Parkplatz sei.

Es folgt die Beweisaufnahme. Dabei werden die Polizeivideos und Anwohnervideos abgespielt. Als Zeuge tritt ein Polizeibeamter auf. Dieser gibt kaum neue Erkenntnisse an, doch er ist sich sicher, dass in dem Moment, als seine KollegInnen und er auf die Gruppe stießen, einige Fluchtversuche gelungen sind. Er bestätigt damit diverse AnwohnerInnen- und ZeugInnenaussagen aus dem Viertel. Demzufolge gelang ca. 40 Personen die Flucht. Er berichtet außerdem von als Waffen mitgeführten Kabelummantelungen und den Vermummungen. Der Angeklagte kommt ihm bekannt vor, er kennt ihn von verschiedenen Einsätzen. Weiter Zeugenaussagen werden im Selbstleseverfahren angeordnet. Die Staatsanwaltschaft regt daraufhin an, die Auswertung der Mobilfunkdaten und der Whatsapp-Kommunikation in die Beweisaufnahme aufzunehmen. Die Richterin erachtet das jedoch als unnötig. Als weitere Zeugen werden 3 Anwohner gehört.

Es folgt die Sichtung des Bundeszentralregisterauszugs für Manfred Robby T., welcher insgesamt 10 Einträge aufweist. Neben einem Fall bezüglich der Verletzung seiner Unterhaltspflicht sind darin ein Fall von Hausfriedensbruch aus dem Jahr 2006, ein Betrug aus 2009, ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz aus dem Jahr 2012, im selben Jahr eine gefährliche Körperverletzung und 2019 ein weiterer Fall von Betrug notiert. Der Angeklagte hat drei Kinder im Alter zwischen 13-17 Jahren, die aber nicht bei ihm leben. Beruflich gibt er an „Dellendoktor“ zu sein, vermutlich arbeitet er also als KFZ-Mechaniker oder Mechatroniker.

Es folgen die Plädoyers. In seinem Plädoyer erklärt der Staatsanwalt, die Anklagepunkten haben sich voll umfänglich bestätigt. Manfred Robby T. ist aus Sicht des Staatsanwalts gewaltaffin, hat sich bewusst einer rechten Gewaltgruppe angeschlossen und sei ihr zuzuordnen. Beim 11.01. ging es um eine „geplante Eskalation“. Trotz der 10-fachen Vorbestrafung des Angeklagten hält der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten, die auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt werden könne, für angemessen. Außerdem soll Manfred Robby T. eine Geldstrafe von 2500 € zahlen. Sein Verteidiger räumt ihm eine Teilschuld ein. Sein Mandant sei aber „nur“ an einer körperlichen Auseinandersetzung interessiert gewesen, Sachen habe er nicht beschädigen wollen. Er plädiert deshalb auf ein Jahr und 3 Monate, auf 3 Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 2.000€.

In ihrem Urteil kommt Richterin Höhme zum Schluss, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 7 Monaten zu verurteilen. Die Strafe wird auf 3 Jahre Bewährung und zu einer Geldauflage von 2.000€ ausgesetzt. Abschließend merkt Höhme an, dass es ihr nicht einleuchtet, warum es den Mandanten von Saage entlasten sollte, wenn er behauptet „nur auf Gewalt gegen Menschen“ aus gewesen zu sein.